HSV Fanclub Uckermark
Impressum
Verantwortlich:
HSV Fanclub Uckermark
Renè Rohde
Siedlungsstr. 39
17291 Prenzlau
Kontakt:
Telefon: +49 173 5985650
Telefax:
E-Mail: info@hsv-fanclub-uckermark.de
Satzung des HSV- Fanclub „Uckermark“
§1 Name und Sitz des Fanclubs
1. Der OFC des Hamburger Sportvereins trägt den Namen HSV-Fanclub Uckermark.
2. Der Sitz des Fanclubs ist in Prenzlau mit dem Einzugsgebiet rund um den Nord-Osten Brandenburgs.
§2 Geschäftsjahr
1. Das Geschäftsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr, beginnend mit dem Gründungsjahr 2009.
§3 Vereinszweck
1. Förderung der Fankultur des Hamburger SV
2. Teilnahme am Vereinsleben des Hamburger SV
3. Durchführung von gemeinsamen Fahrten zu den Spielen des HSV
§4 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jeder werden, der Fan des Hamburger SV ist.
2. Die Mitgliedschaft bedarf eines formlosen Antrags an den Vorstand.
3. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand / in Abstimmung die Fanclubmehrheit.
4. Bei einer Ablehnung des Antrags müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Fanclubinteressen entgegenstehen. Die Mitgliedschaft kann jeder Zeit zum Quartalsabschluss beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend.
5. Mitgliedern ist es untersagt, in jeglicher Weise dem HSV zu schaden! Dieses beinhaltet die Verbreitung von rechtsextremistischer Gesinnung, Material und Parolen und/oder die vorsätzliche Verbreitung und Anstiftung von Gewalt. Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss des betreffenden Mitgliedes zur Folge. Gesetz des Falles wird der HSV von solchen Vorkommnissen dieses Mitgliedes informiert, um unsere Distanzierung zu gewährleisten und den Fanclub zu schützen.
§5 Beiträge
1. Über die Erstattung des Jahresbeitrages von 60,00 Euro (gesamter Fanclub) entscheidet der Fanclub im Einzelnen nach Abstimmung. (dabei bleibt der Erstbeitrag für das Gründungsjahr 2009 unberührt und wird vom Gründer in Persona entrichtet)
2. Anfallende Kosten für Fahrten zu den Spielen, Bestellungen über den Fanshop, Partys des Fanclubs usw. werden separat auf die betreffenden Mitglieder aufgeteilt und zeitgerecht bekannt gegeben.
§6 Fanclub Vorstand
1. Der Vorstand muss aus Fanclubmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:
- Dem ersten Vorsitzenden
- Dem zweiten Vorsitzenden
- Dem Kassenwart
2. Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer des Vereinsjahres gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.
3. Der Vorstand vertritt den Fanclub in allen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.
4. Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Fanclub nur mit Beschränkung auf das Fanclubvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist somit begrenzt.
5. Sämtliche Vorstandsmitglieder über Ihre Ämter ohne Vergütung aus.
6. Alle öffentlichen Auftritte werden durch den Vorstand begleitet.
